Spenden-Formular

 

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Parteispenden

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitglieds-beiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- EUR, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- EUR jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zu - gewendeten Betrages, d.h. max. 825,- EUR bzw. 1.650,- EUR, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- EUR bzw. 3.300,- EUR nach dem EStG § 10 Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn für sie nicht eine Steuer- ermaßigung nach § 34g gewährt worden ist.

 

Spenden für DIE LINKE

DIE LINKE ist die einzige der im Bundestag vertretenen Parteien, die keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen und Lobbyisten erhält. Unsere wichtigste Einnahmequelle sind unsere Mitgliedsbeiträge.

Das macht uns unabhängig vom Einfluss Dritter. Wir sind nicht käuflich.

Für Spenden von Genossinnen und Genossen, Sympathisantinnen und Sympathisanten sind wir aber dankbar. Durch diese Spenden ist es möglich, Projekte und Kampagnen zu finanzieren, die wir uns sonst nicht oder nicht in diesem Maße leisten könnten. So haben die vielen Spenden für unseren Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen maßgeblich dazu beigetragen, dass wir nun auch in diesem wichtigen Bundesland eine starke Fraktion im Landtag bilden konnten.

Wir haben noch viel zu tun. Uns hilft jeder Euro - so für den vor uns liegenden Wahlkampf. Schleswig-Holstein braucht eine starke LINKE im Landtag.


DIE LINKE. Kreisverband Pinneberg
Konto: 15075542
BLZ: 230 510 30
Sparkasse Südholstein

Verwendungszweck: Spende, Vorname, Name, Adresse

Das Parteiengesetz verbietet die Annahme von anonymen Spenden.
Geben Sie daher bitte unbedingt Ihren Name und Adresse an!
Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.