Vom Rellinger Unternehmen Autoflug, das auch Zulieferer der Bundeswehr ist, wurde ein Kollege gekündigt, weil er durch die Heirat einer Chinesin zu einem Sicherheitsrisiko geworden sei. Der Kollege, der zunächst einige Jahre als Leiharbeiter dort tätig war, wurde zum 1. Februar d.J. eingestellt. Dem Unternehmen war zuvor längst bekannt, dass er eine chinesische Partnerin hat. Dem damaligen Leiharbeiter war mehrfach anlässlich seiner Reisen zu seiner Partnerin nach China bestätigt worden, dass dass das kein Sicherheitsrisiko darstelle. Seine Einstellung wurde gar mit Rücksicht auf seine Hochzeit, die in China stattfand, um einen Monat verschoben. Wenig später erhielt er die Kündigung: "Inzwischen gibt es eine Erklärung für die plötzliche Umentscheidung. So sollen die Geschäftsführer der Firma Autoflug, die Schleudersitze für die Luftwaffe produziert, im Februar bei einer Fortbildung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) teilgenommen haben", heißt es in der taz vom 17.10.2010
Die Kündigung verstößt gegen das Gebot der Gleichbehandlung (GG), den Schutz der Familie (GG) und die Begründung ist an den Haaren herbeigezogen. Die Stelle war ohne einen Hinweis darauf, dass es sich um einen "sicherheitsrelevanten" Arbeitsplatz handeln würde, ausgesschrieben.
Der Kollege wehrt sich dagegen. Dabei wird er von seiner Gewerkschaft der IG Metall unterstützt. Aktuell hat die IGM mit einem Schreiben die Kreis Pinneberger Bundestagsabgeordneten und unseren MdB Raju Sharma aufgefordert den Kampf zu unterstützen.
"Chinesin darf kein Kündigungsgrund sein", kommentiert Raju Sharma die fragwürdige Kündigung eines Mitarbeiters in der Rellinger Firma Autoflug. Der schleswig-holsteinische Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE weiter:
"Wenn dem seit 2006 in dem Bundeswehr-Zulieferbetrieb beschäftigten Maik B. tatsächlich gekündigt wurde, weil er eine in Honkong lebende Chinesin geheiratet hat und dadurch als „Sicherheitsrisiko“ eingestuft wurde, wäre das skandalös. Das Beispiel zeigt einmal mehr, wie wichtig ein guter Kündigungsschutz für sichere Arbeitsverhältnisse ist. Sollte hier ein Arbeitgeber die in den letzten Jahren immer weiter ausgehöhlte Gesetzgebung genutzt haben, um einen unliebsamen Mitarbeiter los zu werden, wäre dies ein weiteres Signal dafür, wie wichtig ein politischer Wechsel ist. Ich werde den Fall weiter verfolgen und Maik B. in seinem Kampf für die Rücknahme der Kündigung solidarisch unterstützen."
Am Dienstag, den 3.8.2010 um 11:45 Uhr, findet vor dem Arbeitsgericht Elmshorn die erste Runde der juristischen Auseinandersetzung statt. Der Kollege braucht jede Unterstützung. Darum ruft DIE LINKE. Kreisverband Pinneberg auf Solidarität zu zeigen und zu dem Gerichtstermin zu kommen.